10. Januar 2016

Der Weg in die beruf­liche Selbst­stän­dig­keit in 10 Schritten

Der Start in die Selbst­stän­dig­keit bietet große Chancen und kann Träume wahr werden lassen. Eine Exis­tenz­grün­dung beinhaltet aber auch gleich­zeitig Risiken. Dieser Karrie­re­schritt will deshalb gut geplant sein. Folgende Punkte sollten unbe­dingt beachtet werden, um die größten Klippen umschiffen zu können.

1. Wissen sammeln

Sammeln Sie so viel Wissen über selbst­stän­dige Tätig­keiten ein, wie es möglich ist. Spre­chen Sie unbe­dingt mit erfolg­rei­chen und geschei­terten Unter­neh­mern und beraten Sie sich mit Ihrer Familie.

Je besser Ihr Bild von dem Unter­neh­mertum ist, desto weniger laufen Sie Gefahr, durch die vielen Stol­per­steine über­rascht zu werden. Sie sollten den Alltag eines selbst­ständig tätigen Menschen kennen. Sehr hilf­reich kann es sein, wenn Sie Kontakt zu erfolg­rei­chen Kollegen halten können, die immer wieder mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Sie sollten auch Ange­bote mit Grün­der­tests nutzen. Im Exis­tenz­grün­dungs­portal des Bundes­mi­nis­te­riums für Wirt­schaft und Energie werden beispiels­weise verschie­dene Gründer- und Unter­neh­mer­tests ange­boten. Auf diesen Seiten ist auch ein Online-Trai­ning enthalten, das in einem Lern­pro­gramm die Etappen auf dem Weg zur beruf­li­chen Selbst­stän­dig­keit vorstellt.

2. Die Idee

Am Anfang steht die Geschäfts­idee. Neben einem Fran­chise-Unter­nehmen oder der Über­nahme eines bestehenden Unter­neh­mens kommt auch eine komplett neue Idee in Betracht. Sie sollten dann den Wett­be­werb sehr genau kennen und die Frage nach der Unter­scheid­bar­keit des Ange­botes beant­worten können.

Über­legen Sie sich einen Elevator Pitch. Dieser beschreibt eine Präsen­ta­tion mit der Länge einer Aufzugs­fahrt, also etwa 30 bis 60 Sekunden. Inner­halb dieser Zeit sollten Sie das Inter­esse für Sie und Ihre Produkte bzw. Dienst­leis­tungen gewinnen können.

Ein wich­tiger Bestand­teil Ihrer Idee wird auch der Name Ihres Unter­neh­mens und Ihrer Marke sein. Diese sollten Sie beim Deut­schen Patent- und Markenamt anmelden. Zuvor müssen Sie prüfen, dass Sie keine fremden Marken­rechte verletzen.Anschließend sollten Sie sich wich­tige Domains sichern.

3. Profes­sio­nelle Bera­tung

Lassen Sie sich profes­sio­nell beraten. Dies kann durch die kommu­nale Wirt­schafts­för­de­rung oder die Indus­trie- und Handels­kammer erfolgen. Bei der Vorbe­rei­tung Ihres Grün­dungs­vor­ha­bens können Sie sich auch von Unter­neh­mens- bzw. Exis­tenz­grün­dungs­be­ra­tern kosten­pflichtig helfen lassen. Hier bieten einige Bundes­länder einen Zuschuss an.

4. Busi­ness­plan erstellen

Zu Ihrer eigenen Planungs­si­cher­heit, für Ihre Geschäfts­bank oder für even­tuell benö­tigte öffent­liche Förder­gelder benö­tigen Sie einen Busi­ness­plan. Dieser sollte nach­fol­gende Punkte enthalten:

  • Darstel­lung der Grün­der­person
  • Vorstel­lung der Geschäfts­idee
  • Markt­über­blick, Beschrei­bung des Wett­be­werbs
  • Ihr Marke­ting mit Angebot, Preis und Vertrieb
  • Die Orga­ni­sa­tion Ihres Unter­neh­mens und die Rechts­form
  • Risiken und Chancen mit SWOT-Analyse
  • Renta­bi­li­täts­vor­schau (Gewinn- und Verlust-Planung)
  • Liqui­di­täts­pla­nung

Kontak­tieren Sie Bera­tungs­stellen, die Ihnen bei der Ausar­bei­tung Ihres Busi­ness­plans helfen. Hierzu zählen die Indus­trie- und Handels­kam­mern, die Hand­werks­kam­mern oder auch die regio­nalen Grün­dungs­in­itia­tiven.

5. Die Rechts­form

Bei der Wahl der rich­tigen Unter­neh­mens­form ist eine sorg­fäl­tige Abwä­gung der Vor- und Nach­teile der jewei­ligen Rechts­form notwendig. Neben den persön­li­chen Erfor­der­nissen sind auch wirt­schaft­liche, steu­er­liche und recht­liche Konse­quenzen zu berück­sich­tigen.

Es wird im Allge­meinen zwischen Perso­nen­ge­sell­schaften und Kapi­tal­ge­sell­schaften unter­schieden. Typi­sche Perso­nen­ge­sell­schaften sind die Gesell­schaft bürger­li­chen Rechts (GbR), die offene Handels­ge­sell­schaft (oHG) und die Komman­dit­ge­sell­schaft (KG). Kapi­tal­ge­sell­schaften sind zum Beispiel die GmbH, die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haftungs­be­schränkt) und die Akti­en­ge­sell­schaft (AG). Daneben gibt es Misch­formen wie die GmbH & Co. KG.

6. Die Finan­zie­rung

Gerade in der Grün­dungs­phase sind die Kosten für das Unter­nehmen sehr hoch. Mate­rial, Büro­aus­stat­tung, Miete usw. müssen bezahlt werden. Zudem müssen auch die privaten Kosten gedeckt werden.

Umso wich­tiger ist es, sich über die Finan­zie­rung der Unter­neh­mens­grün­dung Gedanken zu machen. Neben der klas­si­schen Finan­zie­rung durch Banken stehen Alter­na­tiven wie öffent­liche Förder­pro­gramme, Unter­neh­mens­be­tei­li­gungen (z. B. Venture-Capital) oder Crowd­fun­ding zur Auswahl.

7. Behör­den­gänge

Der nächste Schritt in die selbst­stän­dige Tätig­keit ist die Anzeige beim Gewer­beamt und als Frei­be­rufler der Antrag auf Ertei­lung einer Steu­er­nummer beim Finanzamt.
Denken Sie auch an die früh­zei­tige Einrich­tung eins Bank­kontos. Die Indus­trie- und Handels­kammer wird meist vom Gewer­beamt infor­miert.

Nutzen Sie den „BMWi-Behör­den­weg­weiser“. Sie finden diesen im Exis­tenz­grün­der­portal des Bundes­mi­nis­te­riums für Wirt­schaft und Energie.

8. Steuern planen

Stellen Sie sich früh­zeitig auf die anfal­lenden Steuern ein. Denken Sie dabei an die betrieb­li­chen Steuern wie Umsatz­steuer und Gewer­be­steuer sowie ggf. Körper­schaft­steuer z. B. bei der GmbH.
Sie sollten aber auch Ihre privaten Steuern wie die Einkom­men­steuer einplanen. Hier werden Sie even­tuell vier­tel­jähr­lich Voraus­zah­lungen leisten müssen. Unter­schätzen Sie in keinem Fall die Steu­er­nach­zah­lungen, die Sie bei höheren Gewinnen als erwartet leisten müssen.

9. Versi­che­rungen

Neben Versi­che­rungen für betrieb­liche Risiken wie beispiels­weise Einbruch, Feuer oder Maschi­nen­schaden müssen Sie sich persön­lich absi­chern. Denken Sie an Ihre Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung oder Renten­ver­si­che­rung. Prüfen Sie hierbei, ob Sie sich in der gesetz­li­chen Renten­ver­si­che­rung versi­chern müssen.

Über­legen Sie sich auch, ob der Abschluss einer Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung sinn­voll ist, wenn diese nicht ohnehin vorge­schrieben ist. Schließ­lich sind ange­stellte Mitar­beiter sozi­al­ver­si­che­rungs­pflichtig in der gesetz­li­chen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung.

10. Weitere Bera­tungs­an­ge­bote nutzen

Auch nach den ersten unter­neh­me­ri­schen Schritten sollten Sie sich beraten lassen. Neben der Bera­tung durch einen Steuer­berater empfiehlt sich die Bera­tungs­för­de­rung des Bundes:
Das Grün­der­coa­ching Deutsch­land wendet sich an Gründer, Unter­neh­mens­nach­folger und junge Unter­nehmer bis zu zwei Jahre nach der Grün­dung bzw. Über­nahme. Der Zuschuss beträgt bis zu 3.000 Euro. Unter­stützt werden Bera­tungs­leis­tungen zu wirt­schaft­li­chen, finan­zi­ellen und orga­ni­sa­to­ri­schen Fragen. Die Förde­rung erfolgt aus Mitteln der KfW Banken­gruppe.

Bei Fragen spre­chen Sie uns gerne an.